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Einreisebestimmungen Türkei

Einreisebestimmungen Türkei

Die Türkei ist bei den Deutschen als Reiseziel sehr populär. Der Tourismus spielt in der türkischen Ökonomie eine wichtige Rolle und das Land unternimmt viel, um ihn zu fördern. Trotzdem gibt es Regeln und Bestimmungen, an die sich Besucher bei der Einreise halten müssen, damit der lang ersehnte Urlaub nicht in Stress und Ärger umschlägt.

Bitte beachtet: Vor allem in der aktuellen Situation können sich Einreisebestimmungen schnell ändern. Wir können daher leider nicht garantieren, dass die unten stehenden Infos richtig sind. Die aktuellsten Informationen zu den Einreisebestimmungen bekommt ihr auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Welche Dokumente werden zur Einreise benötigt?

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit dem deutschen Reisepass oder dem deutschen Personalausweis oder dem vorläufigen Reisepass möglich. Diese können auch seit höchstens einen Jahr abgelaufen sein. In der Praxis ist es jedoch besser, sich an die allgemeine Regel zu halten, dass die zur Einreise benötigten Dokumente noch mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein sollten. Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis kann es zu Problemen kommen, hiervon wird daher abgeraten.

Eine Einreise mit dem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich.

Istanbul in der Türkei

Benötige ich ein Visum für die Einreise in die Türkei?

Deutsche Staatsbürger und die meisten EU Bürger benötigen zur Einreise in die Türkei kein Visum. Für touristische Zwecke können sie sich bis zu 90 Tagen im Land aufhalten. Ausländer mit ständigem Aufenthalt in Deutschland unterliegen je nach ihrer Staatsangehörigkeit der Visapflicht.

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Welche Zollbestimmungen müssen beachtet werden?

Für die Einfuhr von Tabakwaren, alkoholischer Getränke und Parfüm gelten folgende Grenzen pro Reisenden:

  • 200 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak oder 200g Kautabak oder 200g blauer Tabak oder 50g Schnupftabak
  • 1 Liter Getränke, die einen Alkoholgehalt über 22% Alkohol enthalten, 1 Liter Getränke, die einen Alkoholgehalt bis zu 22% Alkohol enthalten
  • Parfüm, Eau de Cologne und ähnliches maximal 600 ml
  • 5 Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel
  • je 1 kg Kaffee, löslicher Kaffee, Tee, Schokolade oder Süßigkeiten

Bereits beim Check-in sollte beachtet werden, dass Reisende unter dem Alter von 18 Jahren keinerlei Tabakwaren oder alkoholische Getränke einführen dürfen.

Wie sieht das bei der Einreise mit dem Auto aus?

Bei der Einreise stellt der Zoll eine Bescheinigung aus, in der das Datum der spätesten Wiederausreise festgelegt wird. In der Regel sind das 30 Tage, auf Antrag bis zu 90 Tage. Eine Überschreitung der Frist zieht hohe Geldstrafen nach sich. Die grüne Versicherungskarte gilt nur im europäischen Teil der Türkei. Möchte der Reisende auch in den asiatischen Teil fahren, kann vor Ort eine Versicherung für mindestens 30 Tage Gültigkeitsdauer abgeschlossen werden. Es lohnt sich, vor Reiseantritt die eigene Kfz-Versicherung zu kontaktieren, da es möglich sein kann, dass sie auch für die Türkei gilt oder dieser Versicherungsschutz als Zusatzoption erworben werden kann. Das ist meist günstiger als eine Versicherung vor Ort abzuschließen. Wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs nicht identisch sein sollten, muss bei der Einreise eine von einer türkischen Auslandsvertretung beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden, in der der Eigentümer seine Zustimmung gibt. Es ist auch sehr zu empfehlen bei der Einreise seinen Reisepass dabei zuhaben, auch wenn das nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

Wie steht es mit der Krankenversicherung?

Die europäische Krankenversicherungskarte wird in der Türkei nicht anerkannt. Auch ein Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) reicht oft nicht aus. Vor der Reise empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Welche besonderen Bestimmungen sollten beachtet werden?

Vor Reiseantritt informieren sich Reisende am besten über aktuelle Sicherheitshinweise auf der Seite des Auswärtigem Amtes. Für den Notfall  ist es sinnvoll sich  Adresse und Telefonnummer der deutschen Botschaft in Ankara aufzuschreiben. Deutsche Auslandsvertretungen gibt es auch in Istanbul, Antalya und Izmir.

Kriminalität

Wie überall auf der Welt, wird auch in der Türkei zur Vorsicht geraten, wenn man sich an einsamen Orten aufhält oder mit Personen unterwegs ist, die man nicht gut kennt. Vor allem in Istanbul sollte man vor Taschendieben auf der Hut sein. Hier ist die Zahl von Straßendiebstählen ziemlich hoch. Daher ist es wichtig auf seine Geldbörse aufzupassen, wenn man sich im Menschengewimmel der Großstadt befindet. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt: Touristen wurden unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen, zur Begleichung der hohen Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
Auch Passdiebstähle kommen immer wieder vor. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Kopien der Ausweise mitzuführen und die Originale im Hotel sicher  zu verwahren.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.

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Angaben ohne Gewähr.
Aktuelle Infos gibt es auf der Seite des Auswärtigem Amtes
[Stand: Januar 2019 ]

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