{"id":9736,"date":"2017-09-05T09:43:25","date_gmt":"2017-09-05T07:43:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/?p=9736"},"modified":"2017-09-05T17:12:27","modified_gmt":"2017-09-05T15:12:27","slug":"urlaubsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/rund-um\/reiseratgeber\/urlaubsrecht\/","title":{"rendered":"Tipps f\u00fcr Arbeitnehmer: Diese Urlaubsrechte solltet ihr kennen!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bevor der n\u00e4chste Urlaub gebucht werden kann, steht bei Arbeitnehmern erstmal die Urlaubsbeantragung an. Der \u00c4rger ist im Nachhinein gro\u00df, wenn das vergessen oder der Antrag abgelehnt aber der Urlaub bereits gebucht wurde. <\/strong><\/p>\n<p>Aber darf der Antrag \u00fcberhaupt abgelehnt werden? Wie viele Tage stehen einem zu? Und was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?<\/p>\n<p>Wir haben uns einmal schlau gemacht und die wichtigsten Fragen &amp; Antworten zum Thema Urlaubsrecht gesammelt.<\/p>\n<p>An dieser Stelle ist aber eins wichtig: Auch wenn die meisten Fragen leicht klingen, ist die Antwort oft sehr komplex. Viele Fragestellungen k\u00f6nnen nicht allgemeing\u00fcltig beantwortet werden. Es muss sich jeder Fall individuell angesehen und beurteilt werden. Abweichungen k\u00f6nnen unter anderem durch euren Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifvertr\u00e4ge entstehen.<br \/>\n<strong>Unsere Antworten sind daher als \u00dcbersicht zu verstehen und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.<\/strong><\/p>\n<h2>FAQ: Urlaubsrecht<\/h2>\n<h3><strong style=\"font-size: 16px;\">1. Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitgeber zu?<\/strong><\/h3>\n<p>Egal wie viele Urlaubstage man hat, eins steht fest: Es sind zu wenige! Der Urlaub vergeht meistens viel zu schnell. Aber wie viele Tage stehen einem eigentlich gesetzlich zu? Und was versteht man unter einem Urlaubstag?<\/p>\n<h4><strong>1.1 Wie viel Mindesturlaub steht mir zu?<\/strong><\/h4>\n<p>Die Anzahl der Arbeitstage ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt: \u201eDer Urlaub betr\u00e4gt j\u00e4hrlich mindestens 24 Werktage\u201c \u2013 diese Angabe bezieht sich allerdings auf eine 6-Tagewoche. Je nachdem, wie viele Tage die Woche ihr arbeitet, ver\u00e4ndert sich die Urlaubsdauer entsprechend. Habt ihr beispielsweise eine 5-Tagewoche, habt ihr Anspruch auf 20 Werktage.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-9222\" src=\"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/kalender-Urlaubsplanung.jpg\" alt=\"Kalender Urlaubsplanung\" width=\"880\" height=\"380\" srcset=\"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/kalender-Urlaubsplanung.jpg 880w, https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/kalender-Urlaubsplanung-300x130.jpg 300w, https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/kalender-Urlaubsplanung-768x332.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 880px) 100vw, 880px\" \/><\/p>\n<h4>&nbsp;<\/h4>\n<h4><strong>1.2 Z\u00e4hlen auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage?<\/strong><\/h4>\n<p>Generell nein, es z\u00e4hlen lediglich Werktage. Dies ist ebenfalls in \u00a73 BUrlG geregelt.<\/p>\n<div class=\"box shadow\"><div>\n\t\t\tMindesturlaubsgesetz f\u00fcr Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)<br \/>\n\u00a73 Dauer des Urlaubs<\/p>\n<p>(1) Der Urlaub betr\u00e4gt j\u00e4hrlich mindestens 24 Werktage.<br \/>\n(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.\n\t\t\t<\/div><\/div>\n<h4><strong>1.3. Gibt es auch Sonderurlaubstage?<\/strong><\/h4>\n<p>Sonderurlaub ist gesetzlich nicht normiert. Er kann seine Grundlage aber in Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertr\u00e4gen finden. Wenn Sonderurlaub in Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertr\u00e4gen geregelt ist, wird dieser \u00fcblicherweise gew\u00e4hrt, , wenn ihr aus einem anderen Grund als eigener Erkrankung vor\u00fcbergehend verhindert seid und der Arbeitspflicht nicht nachkommen k\u00f6nnt. In der Regel ist dies bei &nbsp;dem Tod eines nahen Angeh\u00f6rigen, der eigenen Hochzeit oder der Geburt eures Kindes oder dem Umzug aus dienstlichem oder betrieblichen Grund gegeben. Wenn Sonderurlaub nicht aufgrund f\u00fcr euch anwendbarer Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertr\u00e4ge gew\u00e4hrt wird, steht euch aber ein Anspruch auf vor\u00fcbergehende bezahlte Freistellung von der T\u00e4tigkeit nach \u00a7 616 BGB zu, wenn die Dauer der Verhinderung nicht erheblich ist, der Grund in der Person des Arbeitnehmers liegt und die Situation nicht selbst verschuldet wurde. Diese F\u00e4lle entsprechen in&nbsp;der Regel den o.g. F\u00e4llen&nbsp; des Sonderurlaubs.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-9742\" src=\"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Hochzeit-urlaub.jpg\" alt=\"sonderurlaubstag Hochzeit\" width=\"880\" height=\"350\" srcset=\"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Hochzeit-urlaub.jpg 880w, https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Hochzeit-urlaub-300x119.jpg 300w, https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Hochzeit-urlaub-768x305.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 880px) 100vw, 880px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"box shadow\"><div>\n\t\t\tB\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<br \/>\n\u00a7 616 Vor\u00fcbergehende Verhinderung<\/p>\n<p>Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Verg\u00fctung nicht dadurch verlustig, dass er f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm f\u00fcr die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.\n\t\t\t<\/div><\/div>\n<h3><strong>2. Urlaubsantrag: Genehmigung und \u00c4nderung<\/strong><\/h3>\n<h4><strong>2.1 Muss mein Urlaubsantrag gew\u00e4hrt werden?<\/strong><\/h4>\n<p>Der Arbeitgeber muss zumindest eure W\u00fcnsche ber\u00fccksichtigen. Abgelehnt werden darf nur, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder sich der Urlaubswunsch mit W\u00fcnschen anderer Arbeitnehmer \u00fcberschneidet.<\/p>\n<h4><strong>2.2 Gibt es eine soziale Bevorzugung, wenn es um den Urlaubszeitraum geht?<\/strong><\/h4>\n<p>Bei der Genehmigung des Urlaubs bzw. bei Konflikten zwischen mehreren Arbeitnehmern, m\u00fcssen auch soziale Aspekte ber\u00fccksichtigt werden. Hier spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, zum Beispiel die Urlaubsreife, die vergangenen Urlaubszeiten, ob der Arbeitnehmer auf Schulferien angewiesen ist, ob er dieses Jahr bereits Urlaub hatte, etc..<\/p>\n<h4><strong>2.3. Darf ich meinen Urlaub am St\u00fcck nehmen?<\/strong><\/h4>\n<p>Prinzipiell ist der Urlaub zusammenh\u00e4ngend zu gew\u00e4hren, es sei denn, es gibt betriebliche Gr\u00fcnde dagegen. Es m\u00fcssen allerdings mind. 12 Werktage am St\u00fcck genehmigt werden (Grundlage f\u00fcr diese Berechnung ist eine 6-Tagewoche) . F\u00fcr einen Urlaub in der Sonne reicht es auf jeden Fall!<\/p>\n<h4><strong>2.4 Kann genehmigter Urlaub auch zur\u00fcckgenommen werden?<\/strong><\/h4>\n<p>Nein, das ist nur in beidseitigem Einvernehmen m\u00f6glich. Das gilt \u00fcbrigens auch, wenn ihr euren genehmigten Urlaubsantrag zur\u00fcckzieht. Eine Ausnahme gilt nur im bei R\u00fccknahme des Urlaubs durch den Arbeitgeber wenn eine besonderer betrieblichen Notfall vorliegt und kein anderer Ausweg erkennbar ist. Dann ist vom Arbeitnehmer aufgrund der Treuepflicht zu erwarten, dass er der R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des genehmigten Urlaubs zustimmt. In diesem Fall sind durch den Arbeitnehmer bereits get\u00e4tigte Aufwendungen (auch f\u00fcr die Familie) sowie auch etwaige Mehrkosten f\u00fcr den gleichen Urlaub zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt zu ersetzen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-9744\" src=\"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/Arbeitnehmer-urlaub.jpg\" alt=\"\" width=\"880\" height=\"375\"><\/p>\n<h4>&nbsp;<\/h4>\n<h4><strong>2.5 Kann ich auch ohne Genehmigung in den Urlaub fahren?<\/strong><\/h4>\n<p>Nein, das w\u00e4re eine Vertragsverletzung!<\/p>\n<h4><strong>2.6 Habe ich einen<\/strong> <strong>Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel?<\/strong><\/h4>\n<p>Wenn ihr w\u00e4hrend eines Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselt, wird der bereits genommene Urlaub einfach angerechnet.<\/p>\n<h4><strong>2.7 Was passiert, wenn ich am Ende des Jahres noch Urlaubstage \u00fcbrig habe?<\/strong><\/h4>\n<p>Generell muss der Jahresurlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen und nat\u00fcrlich auch gew\u00e4hrt werden. Ist dies aber aus betrieblichen oder pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich, kann er ins n\u00e4chste Jahr mitgenommen werden. Er muss allerdings bis Ende M\u00e4rz genommen werden.<\/p>\n<div class=\"box shadow\"><div>\n\t\t\tMindesturlaubsgesetz f\u00fcr Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)<br \/>\n\u00a77 Zeitpunkt, \u00dcbertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs<\/p>\n<p>(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubsw\u00fcnsche des Arbeitnehmers zu ber\u00fccksichtigen, es sei denn, da\u00df ihrer Ber\u00fccksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubsw\u00fcnsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gew\u00e4hren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschlu\u00df an eine Ma\u00dfnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.<\/p>\n<p>(2) Der Urlaub ist zusammenh\u00e4ngend zu gew\u00e4hren, es sei denn, da\u00df dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gr\u00fcnde eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gr\u00fcnden nicht zusammenh\u00e4ngend gew\u00e4hrt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zw\u00f6lf Werktagen, so mu\u00df einer der Urlaubsteile mindestens zw\u00f6lf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.<\/p>\n<p>(3) Der Urlaub mu\u00df im laufenden Kalenderjahr gew\u00e4hrt und genommen werden. Eine \u00dcbertragung des Urlaubs auf das n\u00e4chste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gr\u00fcnde dies rechtfertigen. Im Fall der \u00dcbertragung mu\u00df der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gew\u00e4hrt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach \u00a7 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das n\u00e4chste Kalenderjahr zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ganz oder teilweise nicht mehr gew\u00e4hrt werden, so ist er abzugelten.\n\t\t\t<\/div><\/div>\n<h3><strong>3. Krankheit im Urlaub<\/strong><\/h3>\n<h4><strong>3.1 Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?<\/strong><\/h4>\n<p>Urlaub soll der Erholung dienen, das ist bei Krankheit nat\u00fcrlich nicht m\u00f6glich. Die Krankheitstage werden also nicht als Urlaubstage gez\u00e4hlt und dementsprechend wieder gut geschrieben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber umgehend informiert wird, ihr am ersten Tag der Krankheit zum Arzt geht und ein \u00e4rztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Arbeitsunf\u00e4higkeit ergibt.<\/p>\n<h3><strong>Weitere Fragen zum Urlaubrecht<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Kann ich mir Urlaub auch auszahlen lassen?<\/strong><\/p>\n<p>Das ist gesetzlich nicht m\u00f6glich. Der Urlaub soll eurer Entspannung dienen, diese ist nicht mit Geld zu bezahlen. \ud83d\ude42<\/p>\n<p><strong>Steht mir Urlausgeld zu?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, das ist eine freiwillige Leistung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr>\n<p><strong>Das k\u00f6nnte euch auch interessieren<\/strong>: <a href=\"https:\/\/www.5vorflug.de\/blog\/rund-um\/impfkarte-welche-impfung-brauche-ich-fuer-welches-land\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Welche Impfungen brauche ich f\u00fcr welches Land?<\/a><br \/>\nAuf unserer interaktiven Karte findet ihr die weltweiten Impfbestimmungen und viele hilfreiche Tipps.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bevor der n\u00e4chste Urlaub gebucht werden kann, steht bei Arbeitnehmern erstmal die Urlaubsbeantragung an. Der \u00c4rger ist im Nachhinein gro\u00df, wenn das vergessen oder der Antrag abgelehnt aber der Urlaub bereits gebucht wurde. Aber darf der Antrag \u00fcberhaupt abgelehnt werden? Wie viele Tage stehen einem zu? 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