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Reiseversicherung, Mietwagen

Wann kann die Reiseversicherung gebucht werden?

Diese Versicherungen können nur während des Buchungsvorganges abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist nicht möglich.



Reiseversicherung

Unser Partner in Sachen Reiseversicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG. www.hansemerkur.de

Sie können Ihren persönlichen Reiseschutz über 5 vor Flug zu Ihrer Urlaubsreise hinzubuchen. Klicken Sie hierzu einfach das entsprechende Angebot an.
Wir empfehlen Ihnen generell eine entsprechende Versicherung für Ihre Urlaubsreise abzuschließen.



Welche Reiseschutzangebote gibt es?

Wir bieten Ihnen folgende Reiseversicherungen:


1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

 

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stronokosten) aus versichertem Grund
    - bei Nichtantritt der Reise
    - bei Nichtnutzung des Mietobjekts
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Versicherungsschutz bei:

  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt (RRV).
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Selbstbehalt:
    Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherter Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.

2. "5-STERNE"-PREMIUM-SCHUTZ WELTWEIT


A Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
    - bei Nichtantritt der Reise
    - bei Nichtnutzung des Mietobjekts
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
    wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
  • Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
    Für die entstehenden Umbuchungskosten bis max. 30,- EUR pro Person/Objekt, sofern nach dem jeweils gewählten Tarif der Umbuchungsschutz mitversichert ist und die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.

Versicherungsschutz bei:

  • Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
  • Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elemantarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Selbstbehalt:
    Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.

B. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:
    Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
  • Leistungen bei Unterbrechung der Reise:
    Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolg eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
  • Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
    a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson bis maximal 2.500,- EUR.
    b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
    c: Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elemantarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR.

Versicherungsschutz bei:

  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elemantarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Selbstbehalt:
    Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.

C. Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  • Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
  • Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
  • kein Selbstbehalt

D. Notfall-Versicherung
Bei Krankheit/Unfall

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Darlehen bis 15.000,- EUR
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist.            
  • 100% bei Tod
  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland

Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder

  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise
    Darlehen 100%
  • Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können.

Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
  • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  • Ggf. Bargeldvorschuss

Darlehen bis 1.500,- EUR

Bei Strafverfolgungsmaßnahmen

  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
  • Kostenvorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten      
    Darlehen bis 3.000,- EUR
  • Bei Hafandrohung Verauslagung für die Stellung einer Strafkaution      
    Darlehen bis 13.000,- EUR

E. Reise-Unfallversicherung

Versicherungssumme:

  • im Todesfall *)                                            20.000,- EUR
  • Invalidität bis zu                                         40.000,- EUR
  • Für Bergungskosten bis zu                           5.000,- EUR
  • Für kosmetische Operationskosten bis zu    5.000,- EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,- EUR


F. Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssumme:

  • für Einzelpersonen          2.000,- EUR
  • für Familien                     4.000,- EUR
  • kein Selbstbehalt

Versicherte Gefahren und Schäden:

  • für aufgegebenes/ in Fremd-Gewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in §1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände).
  • wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerech ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände).
  • während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch
    • strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
    • Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle);
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen

(Stand: Oktober 2007)



Mietwagen

Mit driveFTI im Urlaub und auf Reisen mobil sein. Als einer der führenden Vermittler im deutschsprachigen Raum bieten wir Ihnen mit unserem Partner driveFTI eine umfassende Auswahl von Autovermietungen wie z.B. Hertz, Avis oder Alamo,  mit Fahrzeugen auf allen Kontinenten zu äußerst fairen Preisen. Schauen Sie doch einfach mal, welches Fahrzeug das richtige für Sie ist.

Selbstverständlich können Sie weitere Extras wie Kindersitze, Dachgepäckträger o.ä. als Kundenwunsch angeben, diese müssen bei der Reservierung gleich mit eingegeben werden. Normalerweise werden diese vor Ort bezahlt.



Was ist bei einer Mietwagenbuchung inklusive?

In unseren Preisen sind generell inkludiert:
- unbegrenzte Freikilometer (-meilen)
- Vollkaskoschutz (CDW/LDW), d.h. keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Diebstahlschutz (TP)
- Haftpflichtversicherung
- Flughafengebühren
- Steuern und lokale Gebühren - sofern nicht anders aufgeführt

Weitere Extras wie Kindersitze, Dachgepäckträger müssen bei der Reservierung gleich mit eingegeben werden. Normalerweise werden diese vor Ort bezahlt.


Fly & Drive Kombiangebote

Bei explizit ausgeschriebenen  Fly&Drive Angeboten sind die Mietwagenkonditionen unterschiedlich, da diese je nach Vermieter und Angebot speziell zusammengestellt werden.