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Einreisebestimmungen Kroatien

Einreisebestimmungen Kroatien

Kroatien liegt am nördlichen Ende der Balkanhalbinsel und zieht vor allem aufgrund seiner Kultur und der Küstenregion Urlauber an. Bevor es in den Urlaub geht, gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. 

Bitte beachtet: Vor allem in der aktuellen Situation können sich Einreisebestimmungen schnell ändern. Wir können daher leider nicht garantieren, dass die unten stehenden Infos richtig sind. Die aktuellsten Informationen zu den Einreisebestimmungen bekommt ihr auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Was benötige ich zum Einreisen nach Kroatien

Einreise mit dem Auto
Kroatien wird sehr oft mit dem eigenen Auto bereist. Hierfür ist auch kein extra Führerschein nötig. Alle in Deutschland ausgestellten Führerscheine sind vor Ort gültig (in grau, in rosa und der im Scheckkartenformat). Wenn ihr die Autobahn benutzen wollt, fällt eine Mautgebühr an. 

Für alle Fahrer unter 25 ist unbedingt zu beachten, dass die Null-Promillegrenze einzuhalten ist, ansonsten liegt die Promillegrenze bei 0,5. In den Wintermonaten, also von dem letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März, gilt außerdem, dass ihr auch bei Tageslicht das Licht einschalten müsst. Ganz wichtig: Solltet ihr in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, muss unbedingt der Schadensbericht der Polizei bei der Ausreise mitgeführt werden.

Makarska Strand in Kroatien

Kroatien gehört zwar zur Europäischen Union aber nicht zum Schengener Abkommen. Wer mit dem Auto anreist, der muss mit Kontrollen an der kroatisch-slowenischen Grenze rechnen. Dementsprechend müssen die entsprechenden Reisedokumente vorgelegt werden. Das sind im Einzelnen der Reisepass oder der Personalausweis und ein Kinderreisepass. Es gelten auch vorläufige Reisepässe oder Personalausweise.

Alle Einreisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes in Kroatien gültig sein. Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Einträge der Kinder in den Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist, wird dennoch ein Bild des Kindes im Reisepass empfohlen.

Visum
Bürger aus der Europäischen Union benötigen für die Einreise nach Kroatien kein Visum. Wenn ihr allerdings länger als 90 Tage im Land bleiben möchtet, müsst ihr euch spätestens acht Tage vor Ablauf bei den zuständigen Behörden registrieren.

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Einreisebestimmungen für Kroatien mit Haustieren
Auch auf den geliebten Vierbeiner müsst ihr im Urlaub nicht verzichten. Haustiere, wie Hunde, Frettchen oder Katzen, können ohne tierärztliche Überprüfung mitgenommen werden, sofern sie gegen Tollwut geimpft sind. Außerdem sollten sie entweder einen Mikrochip tragen, ein tierärztliches Zeugnis oder ein Haustierausweis haben.

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Zollbestimmungen
Obwohl die Zollkontrollen innerhalb der Europäischen Union weggefallen sind, können überall im Land Zollkontrollen stattfinden. Diese werden mit der Kelle und einer Aufschrift „Stop Carina“ angekündigt. Elektronische Geräte wie Kameras, MP3-Player oder Laptops dürfen mitgenommen werden, jedoch dürfen sie nicht an Dritte geliehen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Zollstrafen.

Währung und Umtausch
Bezahlt wird in der kroatischen Landeswährung Kuna. Ein Umtausch in Banken oder in Wechselstuben ist montags-freitags möglich. Es werden jedoch auch Kreditkarten und die EC-Maestro-Karten in den meisten Geschäften, in Restaurants, in Hotels oder an Tankstellen akzeptiert.

Medizinische Hinweise

Für Kroatien wir der selbe Impfschutz wie in Deutschland empfohlen. Zusätzlich sollte man sich jedoch auch gegen Hepatitis A impfen lassen. Wer über vier Wochen im Land bleiben möchte, sollte auch Impfungen gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut in Betracht ziehen. 

Hierzu könnt ihr euch bei eurem Arzt beraten lassen. In bestimmten Teilen des Landes und zu bestimmten Jahreszeiten können auch Krankheiten durch Zeckenbisse entstehen. Erkundigt euch daher bitte vor Abreise, wie diese Krankheiten schnell erkannt werden können und man richtig reagiert.

Gegen Vorlage eurer europäischen Krankenversicherungskarte ist eine Akutbehandlung möglich. Das gilt auch für eine Behandlung im Krankenhaus. Allerdings können Zuzahlungen möglich sein. Es kann auch vorkommen, dass eine umgehende Bezahlung der Behandlung erfolgen muss.

Lasst euch bitte in solchen Fällen eine detaillierte Rechnung ausstellen. Rückreisekosten nach Deutschland werden nicht übernommen. Es ist deshalb ratsam, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, die den Rücktransport mit einschließt.

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Wir wünschen euch einen schönen Urlaub in Kroatien!

Angaben ohne Gewähr.
Aktuelle Infos gibt es auf der Seite des Auswärtigem Amtes
[Stand: Januar 2019 ]

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